Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.

  • Die Jahrgangsstufe 5 fährt im Rahmen der Lerntage nach Hachen. Außerdem kann innerhalb der Erprobungsstufe eine 3-tägige Schulfahrt durchgeführt werden. Diese 3 Tage können mit oder ohne Übernachtung geplant werden.
  • In den Klassen 7 und 8 können bis zu 2 gleichmäßig über das Schuljahr verteilte eintägige Schulwanderungen/Tagesfahrten durchgeführt werden.
  • Die Klassen 9 können bis zu 2 eintägige Wandertage/Tagesausflüge unternehmen. Es können, auch klassenübergreifend Unterrichtsfahrten durchgeführt werden, die inZusammenhang mit der unterrichtlichen Arbeit stehen.
  • Die Klassen 10 können eine bis zu 6 Übernachtungen dauernde Studienfahrt unternehmen, die sie auch ins Ausland führen kann.