Schulordnung

Schulordnung der Städt. Realschule Balve

In unserer Schule leben und arbeiten etwa 500 Menschen. Wir alle wünschen uns eine Schule, in der jeder freundlich, höflich, rücksichtsvoll und gewaltfrei mit den anderen umgeht. Wir alle wünschen uns aber auch eine Schule, die ordentlich, sauber und gepflegt ist, damit wir uns wohlfühlen und gut lernen können. Jeder von uns ist mitverantwortlich, dass die Schule so ist, wie wir sie uns wünschen. Ohne Regeln ist das Zusammenleben schwierig. Halte dich deshalb an die von der Schulgemeinschaft aufgestellten Regeln und befolge die Anweisungen der Lehrkräfte und des übrigen Schulpersonals. Die unten aufgeführten Regeln ergänzen die Rechtsvorschriften des Schulgesetzes des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung.

Regeln:

 Allgemeine Regeln:
  • Sei stets freundlich und höflich zu deinen Mitmenschen.
  • Sei pünktlich zum Unterrichtsbeginn in der Klasse.
  • Der/die Klassensprecher/in meldet das Fehlen der Lehrerin/des Lehrers 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
  • Wirf den Müll in die vorgesehenen Behälter.
  • Behandle das Mobiliar, die Unterrichtsräume und die Lehrmittel pfleglich und melde Beschädigungen im Sekretariat. Dinge, die du schuldhaft beschädigt hast, werden von dir, bzw. von deinen Eltern ersetzt oder die Reparatur bezahlt.
  • Handys und Geräte zum Abspielen von Musik dürfen mit in die Schule gebracht werden, wenn sie sich während der Unterrichtszeit auf „lautlos“ gestellt in der Tasche befinden. Die Benutzung während der großen Pausen (9.20 Uhr – 9.40 Uhr und 11.10 – 11.25 Uhr) und der Mittagspause ist erlaubt. Diese Regelung gilt für die Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände. Das Abspielen von Musik außerhalb der Unterrichtszeit, z.B. in den Pausen, ist nur mit Kopfhörern gestattet.
  • Achte auf die Persönlichkeitsrechte deiner Mitmenschen, wenn du das Handy oder Tablet verwendest.
  • Du darfst das Schulgelände nicht verlassen.
  • Bringe keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Feuerzeuge, etc.) mit zur Schule!
  • Wir wollen die Mitglieder unserer Schulgemeinde vor Gefahren durch den Straßenverkehr schützen. Deswegen halten/parken Eltern/ Erziehungsberechtigte, z.B. auf dem Schotterparkplatz. Das Befahren des Schulgeländes ist verboten. Dies gilt bereits für den Bereich ab der Brücke.
in der Klasse:
  • Der/die Klassensprecher/in meldet das Fehlen der Lehrerin/des Lehrers 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
  • Nach Schulschluss schließt der Ordnungsdienst die Fenster der Unterrichtsräume. Falls nötig, fegt der Ordnungsdienst den Klassenraum.

in den Toiletten:

  • Jeder wünscht sich saubere Toiletten. Trage auch du dazu bei, dass die Toiletten sauber bleiben.

 auf dem Schulhof:

  • Die großen Pausen verbringen alle Schüler*innen auf dem Schulhof. Bei Regen oder starker Kälte dürft ihr euch auch im Foyer aufhalten, wenn die Pausenaufsichten das genehmigt haben.
  • Achte beim Spielen in der Pause darauf, dass du andere nicht gefährdest. Deshalb sind Ballspiele nur an den Tischtennisplatten mit Tischtennis- /Tennisbällen oder Softbällen erlaubt.
  • Das Werfen mit Gegenständen (z.B. Schneebälle, Steine, Getränkedosen etc.) ist gefährlich und deswegen verboten. nicht mit Steinen, Getränkedosen, Schneebällen usw.!
  • Unvermeidbarer Müll gehört in die Abfallbehälter. Denke auch daran, den Mülldienst für die Schulgemeinschaft zu erledigen.
  • Auf dem Schulhof schiebe/trage dein Fahrrad, Roller, Skateboard, etc. Stell dein Fahrrad in einen Fahrradständer und schließe es sorgfältig ab. Motorbetriebene Fahrzeuge darfst du ausschließlich außerhalb des Schulgeländes abstellen.
  • In den großen Pausen und der Mittagspause darfst du dein Handy/Tablet benutzen. Achte auch auf die Persönlichkeitsrechte deiner Mitmenschen.

im Foyer:

  • Fahrschüler*innen dürfen vor dem Unterricht ab 7.25 Uhr das Foyer aufsuchen.
  • Betritt und verlasse das Foyer über den Hofeingang.
  • Halte dich im Foyer ruhig auf.

Wer gegen die Schulordnung verstößt, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

 

Und zum Schluss: Versuche, unvernünftige Mitschüler*innen von gefährlichem oder schädlichem Handeln abzuhalten, indem du mit ihnen sprichst oder einer Lehrkraft Bescheid gibst.

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